Archiv für November 2011

Was tun bei einem Arbeitsunfall

Durchschnittlich kommt es in deutschen Unternehmen alle 18 Sekunden zu einem Arbeitsunfall. Dabei kommt es alle acht Minuten zu einem schweren und alle 2,5 Minuten zu einem lebensbedrohlichen bis tödlichen Arbeitsunfall. Den Statistiken zufolge bewegt sich die Anzahl von ereigneten Arbeitsunfällen in Deutschland zwischen eins bis zwei Millionen pro Jahr.

Dabei kann jeder von einem Arbeitsunfall, ganz gleich ob auf dem Weg von oder zur Arbeit oder am Arbeitsplatz, betroffen sein. Auch die Unfallgeschehen sind vielseitig.

Was ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall ist ein Unfall von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründete Tätigkeit. So sollte man immer dann, wenn ein Arbeitsunfall auftritt, eine Entschädigungspflicht durch einen Anwalt, wie beispielsweise Rechtsanwalt Bochum Arbeitsrecht, prüfen lassen.

Bislang machte die Rechtsprechung allerdings zur Bedingung der Anerkennung eines Unfalls am Arbeitsplatz, dass der Arbeitsunfall infolge der Arbeit auftrat und im engen Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit steht. Damit sollen die sogenannten Gelegenheitsursachen, wie beispielsweise ein Schlaganfall am Arbeitsplatz, ausgeklammert werden. Um einen genauen Einblick in die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall zu erhalten, lohnt sich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt, wie etwa einem Rechtsanwalt in Bochum wie Arbeitsrecht.

Um eine versicherte Tätigkeit handelt es sich auch, wenn der Versicherte mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an einem Arbeitsgerät oder der Betriebseinrichtung, die auf Veranlassung des Unternehmers erfolgte, ausübt.

Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherte einer Tätigkeit nachgeht, die für den Antritt einer Dienstreise entscheidend sind. Dabei handelt es sich um betriebsdienliche Tätigkeit – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Tätigkeit ausgeführt wurde.

Auch der Besuch eines Kindergartens, eines Kinderhorts, einer Schule, einer Hochschule oder einer Ausbildungsstätte fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; ein Unfall, der sich beim Ausüben solch einer Tätigkeit ereignet, ist ein Arbeitsunfall.

Meldepflicht
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder gar zum Tod führt, muss durch den Unternehmer dem zuständigen Versicherungsträger gemeldet werden.